Diesel-Abgasskandal und Fahrverbote

Abgasskandal und Diesel-Fahrverbote: Schadenersatz und Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Nun hat es das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 27.02.2018 bestätigt. Städte dürfen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Viele Dieselbesitzer befürchten, dass sie bald nicht mehr mit ihren Pkws in die Städte reinfahren dürfen und der Wert ihres Fahrzeuges rapide sinkt. So hat Hamburg bereits Dieselfahrverbote angekündigt.

Seit Bekanntwerden des Dieselskandals sind zahlreiche Entscheidungen gegen Händler und Fahrzeughersteller auf Rückabwicklung der Kaufverträge und Zahlung von Schadenersatz ergangen. Es liegen zwischenzeitlich auch Entscheidungen vor, wonach Geschädigten auch dann Ansprüche zustehen, wenn bereits ein Software-Update durchgeführt wurde. Auch das Landgericht Saarbrücken hat bereits mit Urteil vom 14.06.2017 (Aktenzeichen 12 O 104/16) eine Entscheidung zugunsten eines Dieselkäufers getroffen. Das Gericht hatte den Anspruch des Klägers auf Rücktritt vom Kaufvertrag gegen den Verkäufer bestätigt und dem Kläger zudem Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller zugebilligt.

Die Chancen der Geschädigten auf Durchsetzung ihrer Ansprüche sind demnach gut. Wichtig ist aber schnell zu handeln, da die Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2018 verjähren.