Verkehrsunfall im europäischen Ausland
Die Sommerferien sind vorbei, die Herbstferien stehen vor der Tür oder haben bereits begonnen. Vielleicht fahren Sie auch außerhalb der Ferien des Öfteren im europäischen Ausland Auto, entweder beruflich oder privat einfach mal zum Einkaufen, weil Sie in einer Grenzregion wohnen.
Manchmal geht es schneller als einem lieb ist und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ein Verkehrsunfall ist immer unangenehm und gestaltet sich in der Schadensabwicklung oft kompliziert, erst recht, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat.
Was ist also zu tun, wenn Sie im europäischen Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sind?
Vorbereitung der Auslandsfahrt
Wenn Sie beabsichtigen ins europäische Ausland zu fahren, empfehle ich Ihnen einen europäischen Unfallbericht mit sich zu führen. Mithilfe des Berichtes können schnell alle wichtigen Fragen zum Unfall dokumentiert werden. Am besten führen Sie zwei Dokumente mit sich, ein Dokument für Sie und eines für den Unfallgegner. Die Unfallberichte sind in mehreren Sprachen erhältlich. Es handelt sich um ein Protokollmuster, in dem die Fragen durchnummeriert und genormt sind. Unfallbeteiligte können demnach Berichte in unterschiedlichen Sprachen verwenden und damit dieselben Fragen unter derselben Nummer klären.
Am bestens ist es, wenn Sie den Bericht in Ihrer Sprache bei sich führen und in der Sprache des Landes, in das Sie fahren werden oder aber in englischer Sprache.
Den europäischen Unfallbericht können Sie zum Beispiel hier downloaden: https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/.
Beweissicherung
Wichtig ist, dass Sie folgende Daten aufnehmen:
- Zeitpunkt und Ort des Unfalls
- Name und Anschrift des Unfallgegners
- Amtliche Kennzeichen aller um Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Anschriften von Zeugen, sofern vorhanden
- Versicherung und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners
- die am Fahrzeug entstandenen Schäden
- Unfallskizze und Fotos
Wenn möglich, rufen Sie die Polizei zur Unfallörtlichkeit.
Wer ist für die Regulierung des Schadens zuständig?
Wer ersetzt nach einem Verkehrsunfall im Ausland Ihren Schaden und an wen müssen Sie sich wenden? Wenn sich der Unfall innerhalb der EU ereignet hat, stehen Ihnen zwei Wege zur Durchsetzung Ihres Anspruches zur Verfügung.
Sie können sich entweder selbst an die Versicherung im Ausland wenden, wozu ich Ihnen in der Regel aber abrate, da die Sprache meist eine Hürde bei der Schadensregulierung darstellt. Besser ist es, wenn Sie sich an den Regulierungsbeauftragten der Versicherung für das jeweilige Land wenden. Dieser kann über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden (https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer). Der Regulierungsbeauftragte hat 3 Monate Zeit die Schadensregulierung zu klären. Erfolgt die Klärung nicht innerhalb von 3 Monaten, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden (http://www.verkehrsopferhilfe.de/de).
Welche Schäden werden ersetzt?
Leider gibt es keine einheitlichen Regeln in der EU. Welche Schäden nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden, richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Unterschiede sind von Land zu Land groß. Alle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Nach deutschem Recht können im Wesentlichen folgende Schäden ersetzt werden (lesen Sie hierzu auch: https://ihr-recht-saar.de/verkehrsrecht/welche-schaeden-werden-nach-einem-verkehrsunfall-ersetzt):
- Reparaturkosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Gutachterkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Wertminderung
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
In Belgien werden zum Beispiel keine Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten ersetzt. Auch in Luxemburg und Frankreich bleibt der Geschädigte auf seinen Rechtsanwaltskosten sitzen, die in Italien immerhin teilweise ersetzt werden. Große Unterschiede ergeben sich auch bei der Wertminderung, bei dem Ersatz von Gutachter- und Mietwagenkosten sowie beim Nutzungsausfall und beim Schmerzensgeld.
Fazit: Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Daten an der Unfallörtlichkeit beschaffen und sichern. Wenn Sie Verletzungen erlitten haben, ist es sinnvoll vor Ort zum Arzt zu gehen, da es nicht selten vorkommt, dass das deutsche Attest von der ausländischen Versicherung nicht anerkannt wird.
Da sich die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im Ausland fast immer kompliziert gestaltet, empfehle ich Ihnen ein Rechtsbeistand für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.