Verkehrsunfall! Was tun?

Verkehrsunfall! Was tun?

Nach einem Verkehrsunfall gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Auch wenn für den juristischen Laien die Sachlage oft klar zu sein scheint, ist sie das für die mit der Unfallregulierung beteiligten Juristen oft nicht.

Beweise sammeln!

Es ist daher zunächst wichtig, dass Sie die für die Unfallregulierung wichtigen Informationen und Beweise sammeln. Dazu gehören insbesondere:

  • Anfertigung von Fotos der Unfallörtlichkeiten sowie der beteiligten Fahrzeuge, auf denen die Beschädigungen zu sehen sind;
  • Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge notieren sowie Namen und Anschriften der unfallbeteiligten Personen;
  • Namen und Anschriften von Zeugen aufnehmen;
  • fertigen Sie eine Unfallskizze an;
  • rufen Sie die Polizei, insbesondere bei Fahrerflucht und wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unfallbeteiligter Alkohol oder Drogen konsumiert hat sowie bei hohem Sachschaden und wenn Personen verletzt wurden;
  • halten Sie sich mit Äußerungen zum Unfallhergang gegenüber Unfallbeteiligten, Zeugen und der Polizei unbedingt zurück;
  • gehen Sie sofort zum Arzt, wenn Sie verletzt wurden.

Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Unfallregulierung erforderlich?

Grundsätzlich benötigen Sie zur Unfallregulierung keinen Rechtsanwalt. Sie können Ihre Ansprüche auch selbst bei der Versicherung des Unfallregners geltend machen.

Empfehlen würde ich Ihnen dies aber nicht. Die Unfallregulierung ist eine komplexe Angelegenheit, wenn man juristischer Laie ist. Es kommen neben dem reinen Sachschaden am Fahrzeug noch andere Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden sowie Erwerbsschaden in Betracht, deren Ermittlung nicht immer einfach ist. Hinzu kommt, dass die Versicherer gerne versuchen Schadenspositionen (beispielsweise Sachverständigengutachten sowie Sachverständigenhonorar) zu kürzen. Die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen der Unfallregulierung entstehen, werden, sofern die Rechtslage eindeutig ist, zudem von der Versicherung des Unfallgegners komplett reguliert, da es sich dabei in der Regel um einen erstattungsfähigen Schaden handelt.