Kosten

Hier finden Sie Informationen zu den Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit:

Erstberatung: Die Erstberatung ist entscheidend für einen erfolgreichen Start in Ihr rechtliches Anliegen. Um Transparenz zu gewährleisten, strebe ich eine individuelle Gebührenvereinbarung an. In der Regel beträgt mein Honorar hierfür pauschal 250 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, insgesamt also 297,50 Euro.

Außergerichtliche und Gerichtliche Vertretung: Für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung rechne ich in der Regel gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Gebühren, die im Klageverfahren nicht unterschritten werden dürfen. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich, die im Vorfeld ausführlich mit den Mandanten besprochen wird.

Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich vorab zu klären, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Denn Kostenschuldner des Anwalts ist immer der Mandant, nicht die Versicherung, mit dem nur der Mandant einen Vertrag unterhält, nicht der Anwalt. Die Versicherung ist dem Mandanten gegenüber zur Erteilung der Deckungszusage verpflichtet, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch wenn Versicherungen gerne an die Anwälte verweisen, gehört es nicht zum Mandat, die Deckungsanfrage kostenlos für den Mandanten mitzuerledigen. Es ist ist daher in Ihrem eigenen Interesse, wenn Sie die Kostenübernahme vorab selbst klären. Denn war der Anwalt bereits für Sie tätig und lehnt Ihre Versicherung die Deckungszusage ab, haben Sie dennoch die Anwaltskosten zu tragen.

Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bei weiteren Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins können Sie mich gerne kontaktieren. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.