Das Praktikumsverhältnis
Unter einem Praktikum versteht man die vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse. In der Regel wird ein Praktikum im Rahmen einer schulischen, beruflichen oder hochschulischen Ausbildung absolviert.
Ist ein Praktikum ein Arbeitsverhältnis?
Ein Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis.
Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages die Pflicht zur Durchführung von Diensten in weisungsabhängiger und fremdbestimmter Art und Weise besteht.
Bei einem Praktikum steht im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis nicht die Arbeitsleistung als solche im Vordergrund, sondern der Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen.
Entscheidend ist nicht, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen, sondern wie das Vertragsverhältnis tatsächlich ausgestaltet ist und durchgeführt wird.
Die Abgrenzung war in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit der Vergütung bedeutsam.
Mit der Vereinbarung eines Praktikumsvertrages wurde nicht selten ein Arbeitsverhältnis verschleiert, um die Vergütungspflicht zu umgehen.
Muss das Praktikum vergütet werden?
Seit der Einführung des Mindestlohns durch das Mindestlohngesetz hat die Abgrenzung zwischen Praktikum und Arbeitsverhältnis etwas an Brisanz verloren. Denn danach steht auch Praktikanten und Praktikantinnen grundsätzlich eine Vergütung zu und zwar mindestens in Höhe des Mindestlohns.
Aber es gibt Ausnahmen!
Ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht nach § 22 Mindestlohngesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html) nicht, wenn
- ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie geleistet wird,
- von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird,
- ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder
- an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilgenommen wird.
Wurde ein Vertragsverhältnis nur zum Schein als Praktikum bezeichnet und handelt es sich tatsächlich um ein echtes Arbeitsverhältnis, kann auch eine höhere Vergütung als der Mindestlohn geschuldet sein.
Denn nach § 612 Abs. 2 BGB muss dann die übliche Vergütung gezahlt werden, die weitaus höher sein kann als der gesetzliche Mindestlohn.
Kann für das Praktikum eine Probezeit vereinbart werden?
Im Praktikumsvertrag ist die Vereinbarung einer Probezeit zulässig.
Welche Kündigungsfristen gelten für das Praktikumsverhältnis?
Ein Praktikumsverhältnis wird in der Regel für eine bestimmte Zeit eingegangen, sodass es mit Ablauf dieser Frist endet.
Das Praktikum kann von beiden Parteien bereits vorher gekündigt werden, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Hier sind die Fristen zu beachten, die im Praktikumsvertrag vereinbart sind.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung, sind die Vorschriften im Berufsbildungsgesetz und der einschlägigen Schul- oder Studienordnung heranzuziehen.
Besteht ein Urlaubsanspruch?
Auch Praktikanten und Praktikantinnen können einen Urlaubsanspruch haben. Entscheidend ist, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
Kein Urlaubsanspruch besteht bei einem Pflichtpraktikum, das etwa in der Schulausbildung oder im Studium vorgeschrieben ist.
Bei einem freiwilligen Praktikum ist jedenfalls der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren (lesen Sie hierzu auch: https://ihr-recht-saar.de/arbeitsrecht/urlaub-und-wieviel-steht-mir-eigentlich-zu).
Kann man ein Zeugnis verlangen?
Praktikanten und Praktikantinnen steht ein Anspruch auf ein Praktikumszeugnis zu.