Krankmeldung, wie richtig?

Ihre Rechtsanwältin für das Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler. Kündigung

Krankmeldung, wie richtig?

Grundsätzlich erhält nur derjenige Lohn, der auch arbeitet. Aufgrund der Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz erhält ein Arbeitnehmer aber auch dann Lohn (Entgeltfortzahlung), wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Die AU, umgangssprachlich auch oft als Krankenschein bezeichnet, ist ein wichtiges Dokument für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Muss eine AU vorgelegt werden, damit ein Zahlungsanspruch besteht?

Nach dem Gesetz besteht der Anspruch auf Zahlung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Voraussetzung für das Entstehen des Anspruches auf Zahlung ist zwar nicht, dass eine AU vorgelegt wird.

Aber: Wird keine AU vorgelegt, hat der Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht. Das heißt, er kann mit der Auszahlung so lange warten, bis eine AU vorgelegt wird. Die AU stellt einen Beweis für die Arbeitsunfähigkeit dar.

Wann muss eine AU vorgelegt werden?

Nach dem Gesetz muss der Arbeitnehmer die AU spätestens am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Er ist danach aber auch berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeit früher zu verlangen.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.11.2012 entschieden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die ärztliche AU schon ab dem 1. Tag der Krankheit verlangen kann, ohne dafür einen Grund, wie zum Beispiel der Verdacht des „Blaumachens“, zu haben.

Inhalt der AU

Die AU muss das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Diagnose, sowie deren voraussichtliche Dauer ausweisen.

Den Arbeitgeber muss man in der Regel nicht darüber informieren, welche Krankheit man hat.

Reicht die Vorlage einer AU aus?

Nein. Das Gesetz regelt eine Anzeige- und Nachweispflicht. Durch die Vorlage der AU wird die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, das heißt vor Beginn der Arbeitszeit.

Die Krankmeldung richtig verlängern

Spätestens am letzten Tag der Krankmeldung muss der Arbeitgeber über die weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Zudem muss ebenfalls spätestens am letzten Tag der Krankmeldung der Arzt aufgesucht werden, um eine neue AU ausstellen zu lassen. Diese muss dem Arbeitgeber umgehend zugestellt werden.

Verstoß gegen die Anzeige- und Nachweispflicht

Wird die AU nicht vorgelegt, hat der Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht und muss so lange nicht zahlen, bis diese vorgelegt wird. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Verstöße gegen die Anzeige- und Nachweispflicht abmahnen (lesen Sie hierzu auch: https://ihr-recht-saar.de/arbeitsrecht/die-abmahnung-im-arbeitsrecht). Bleiben die Abmahnungen erfolglos und die Verstöße wiederholen sich, führen diese in der Praxis nicht selten zum Ausspruch der fristlosen oder ordentlichen Kündigung.

Darf man bei Arbeitsunfähigkeit das Haus verlassen?

Dies hängt davon ab, an welcher Krankheit man erkrankt ist. Der Arbeitnehmer darf alles tun, was seiner Genesung hilft und die Krankheit nicht verschlimmert. Nicht jede Krankheit erfordert Bettruhe. Es erweckt aber einen negativen Eindruck, wenn man trotz Krankschreibung in der Kneipe bei einem Bier gesehen wird.

Die Frage, ob man bei Arbeitsunfähigkeit das Haus verlassen darf, stellt sich oft im Zusammenhang mit einer Kündigung, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, der Arbeitnehmer „macht blau“, weil er irgendwo gesehen wurde, was nach Sicht des Arbeitsgebers im Widerspruch zum Kranksein steht.

Was ist, wenn man während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt?

Wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, ist es wichtig, den Arbeitgeber sofort darüber zu informieren und am ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufzusuchen, der die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer attestiert. Wichtig ist, dass im Attest nicht nur eine Krankheit diagnostiziert wird, sondern die Arbeitsunfähigkeit. Denn nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit ist arbeitsplatzbezogen.

Dies kann dann dazu führen, dass die Urlaubstage nicht verloren sind. Unter Umstände kann sich die Sache im Ausland aber schwierig gestalten, weil dort möglicherweise ein anderes Verfahren zur Krankschreibung existiert.