Anspruch auf Weihnachtsgeld

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Anspruch auf Weihnachtsgeld

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern Weihnachtsgeld. Aber hat man überhaupt einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld ohne Rechtsgrundlage

Kein Anspruch besteht, wenn es hierzu keine rechtliche Grundlage gibt.

Rechtsgrundlagen für Weihnachtsgeld können sein: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Enthält einer dieser Verträge oder Vereinbarungen eine Regelung, wonach Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zusteht, kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld eingeklagt werden, sollte die Zahlung rechtswidrig ausbleiben.

Anspruch aufgrund betrieblicher Übung

Aber auch wenn keine der vorgenannten schriftlichen Regelung existiert, kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld dennoch bestehen. Das Stichwort lautet: Betriebliche Übung.

Wenn der Arbeitgeber mindestens drei Mal infolge Weihnachtsgeld auszahlt, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass die Zahlung auf freiwilliger Basis erfolgt und kein Anspruch darauf bestehen soll.

Weihnachtsgeld auch nach erfolgter Kündigung?

Wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde und das Arbeitsverhältnis wegen der laufenden Kündigungsfrist fortbesteht, stellt sich die Frage, ob auch dann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.

Oftmals enthalten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge Regelungen, wonach der Anspruch auf Weihnachtsgeld nur dann bestehen soll, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Stichtag fortbesteht.

Der Anspruch entfällt dann also, wenn klar ist, dass das Arbeitsverhältnis wegen der Kündigung vor dem Stichtag enden wird. Eine Vereinbarung, die einen Stichtag enthält ist grundsätzlich zulässig. Aber wie immer in der Juristerei, hängt die Wirksamkeit der Regelung vom Einzelfall ab, nämlich davon, wie die Regelung konkret ausgestaltet ist.

Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Oft werden Arbeitnehmer auch in solchen Stichtagsklauseln zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet, sollte das Arbeitsverhältnis nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes und vor dem Stichtag enden. Auch hier lohnt es sich die Wirksamkeit einer solchen Regelung überprüfen zu lassen.