Ausschlussfristen und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht
Was sind Ausschlussfristen?
Ausschlussfristen können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber treffen. Sie führen dazu, dass Ansprüche endgültig verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht und gegebenenfalls auch eingeklagt werden. Dies bedeutet also, dass man die Ansprüche dann nicht mehr mit Erfolg durchsetzen kann. Ausschlussfristen sind kürzer als Verjährungsfristen. Im Gegensatz zu Verjährungsfristen muss das Gericht Ausschlussfristen von sich aus, „vom Amts wegen“, beachten. Die Verjährung prüft das Gericht nur, wenn sich der oder die Beklagte im Prozess darauf beruft.
Wo sind Sie geregelt?
Ausschlussfristen sind im Gegensatz zu Verjährungsfrist nicht im Gesetz geregelt. Sie können in Arbeits-, Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart sein.
Gelten Sie auch, wenn ich davon keine Kenntnis habe?
Ja! Es ist nicht immer leicht herauszufinden, ob für das Arbeitsverhältnis eine Ausschussfrist gilt. Manchmal enthält der Arbeitsvertrag Ausschlussfristen nicht ausdrücklich, sondern verweist auf einen Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Dieser Tarifvertrag kann Ausschlussfristen enthalten. Auf das Arbeitsverhältnis kann auch ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anwendbar sein, ohne dass darauf im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird. Allgemein verbindliche Tarifverträge sind, wie der Name schon sagt, für allgemein verbindlich erklärt worden und gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einer bestimmten Branche. Es ist also nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber durch Arbeitsvertrag freiwillig einen Tarifvertrag anwendet oder dass ein Tarifvertrag wegen Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers und Zugehörigkeit des Arbeitgebers zu einem Arbeitgeberverband anwendbar ist.
Inhalt von Ausschlussfristen
Man unterscheidet einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.
- Einstufige Ausschlussfristen sehen vor, dass der Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden muss. Meist muss dies schriftlich erfolgen. Klageerhebung ist dann nicht zwingend erforderlich.
- Zweistufige Ausschlussfristen verlangen, dass der Anspruch, zunächst schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit außergerichtlich geltend gemacht wird. Verweigert der Vertragspartner die Leistung, muss innerhalb einer weiteren Frist Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden.
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag sind in der Regel einer sogenannten AGB-Kontrolle zu unterziehen. Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist kann dann unwirksam sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Frist von weniger als 3 Monate für die erstmalige Geltendmachung eines arbeitsvertraglichen Anspruches für unwirksam erklärt, da diese Frist unangemessen kurz sei. Die Frist fällt dann ersatzlos weg, während der Arbeitsvertrag im Übrigen bestehen bleibt.
Welche Ansprüche sind von Ausschlussfristen betroffen?
Von Ausschlussfristen können sämtliche Ansprüche umfasst sein, wie beispielsweise Lohn-, Entgeltfortzahlungsansprüche, Schadenersatz- und Urlaubsabgeltungsansprüche, Ansprüche auf Überstundenvergütung sowie Zeugnisansprüche.
Fazit: Wenn einem Ansprüche zustehen, sollte man nicht lange warten und diese möglichst immer sofort geltend machen. Man sollte seinen Arbeitsvertrag kennen und in Erfahrung bringen, ob Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.
Da bei der Fristberechnung und der Geltendmachung der Ansprüche viele Fallstricke bestehen, ist es sinnvoll anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da man ansonsten das Risiko eingeht, dass der Anspruch endgültig „weg“ ist.