Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf Arbeitslosen- und Krankengeld?

Sozialleistungsbetrug und ALG II

Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf Arbeitslosen- und Krankengeld?

Das Arbeitsverhältnis endet und Ihnen steht noch Urlaub zu, den Sie nicht mehr nehmen können, weil Sie entweder krank sind oder noch mehr Urlaubstage vorhanden sind als Arbeitstage. Ihr Arbeitgeber „zahlt Ihnen den Urlaub aus“, der Jurist spricht von Urlaubsabgeltung.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, II oder Krankengeld, stellt sich die Frage, wie und ob sich die Abgeltung Ihres Urlaubsanspruches auf Ihren Anspruch auswirkt.

Arbeitslosengeld I

Erhalten Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld I eine Urlaubsabgeltung, führt dies dazu, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht. Das bedeutet, dass sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld I lediglich verschiebt. In der Regel steht Ihnen sozusagen mit einer zeitlichen Verzögerung beides, die Urlaubsabgeltung sowie das Arbeitslosengeld I, zu.

Die entsprechende Regelung dazu findet sich in § 157 Abs. 3 SGB III (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__157.html).

Mit dieser Regelung soll ein Doppelbezug von Arbeitslosengeld I und Urlaubsabgeltung (auch Lohn) verhindert werden. Die Erwägung ist, dass der Arbeitslose nicht der Leistungen der Arbeitslosenversicherung bedarf, solange er keinen Lohnausfall hat und damit das versicherte Risiko noch nicht eingetreten ist.

Arbeitslosengeld II

Beim Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch Hartz IV genannt) ist das anders. Zahlungseingänge werden in der Regel als Einnahme gemäß § 11 SGB II angesehen, die auf Ihren Bedarf angerechnet werden (https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html).

Dies ist auch bei der Urlaubsabgeltung der Fall. Das bedeutet, dass Sie die Urlaubsabgeltung nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld II erhalten.

Im Ergebnis steht Ihnen durch die Zahlung von Urlaubsabgeltung nicht mehr Geld zur Verfügung. Nach der bisherigen Rechtsprechung sind nämlich auch keine Freibeträge zu gewähren, da die Urlaubsabgeltung eine einmalige Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II ist und kein laufendes Einkommen.

Krankengeld

Beim Bezug von Krankengeld verhält es sich anders. Eine Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Krankengeldes. Es kommt zu keiner zeitlichen Verschiebung der Leistung und eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld erfolgt ebenfalls nicht.

Dies wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 30.05.2006 entschieden (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=58373).

Vergleichsverhandlungen in einem Kündigungsschutzprozess

Die Frage der Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf Leistungen stellt sich häufig bei Vergleichsverhandlungen in einem Kündigungsschutzprozess.

Wer die Unterschiede bei den einzelnen Sozialleistungen kennt, kann einschätzen, an welcher Stelle es sich lohnt zu kämpfen und an welcher Stelle nicht.