Rechtmittel gegen das Jobcenter-Hartz IV

Sozialleistungsbetrug und ALG II

Rechtmittel gegen das Jobcenter-Hartz IV

Sie beziehen Arbeitslosengeld II (ALG II) und ärgern sich über das Jobcenter, weil Ihr Antrag oder Widerspruch nicht beschieden wird? Oder Ihnen wurden Leistungen abgelehnt und Ihre Existenz ist gefährdet?

In diesem Artikel soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie tun können.

Untätigkeitsklage

Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von 6 Monaten über Ihren Antrag bzw. nicht innerhalb von 3 Monaten über Ihren Widerspruch, kann die sogenannte Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Ziel der Klage ist es, das Jobcenter zur Entscheidung zu zwingen. Gegenstand der Untätigkeitsklage ist keine Entscheidung in der Sache. Gegenstand ist nur die Untätigkeit des Jobcenters.

Widerspruch

Hat das Jobcenter einen Bescheid erlassen und Sie sind der Meinung, dass der Bescheid falsch ist, können Sie ab Zugang des Bescheides innerhalb von einem Monat Widerspruch erheben.

Klage

Auf Ihren Widerspruch erlässt das Jobcenter einen Abhilfebescheid, wenn es der Auffassung ist, dass der angefochtene Bescheid falsch war. Ist es der Auffassung ist, dass der angefochtene Bescheid korrekt ist, wird ein negativer Widerspruchsbescheid ergehen.

Gegen den Widerspruchsbescheid kann dann innerhalb von einem Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheides Klage beim Sozialgericht erhoben werden.

Einstweiliger Rechtsschutz-Eilverfahren

Manchmal kann es notwendig sein, dass gerichtliche Eilverfahren neben dem Hauptsacheverfahren  einzuleiten.

Dies ist dann geboten, wenn aufgrund einer existenziellen Notlage besondere Eile geboten ist. Das Eilverfahren wird Erfolg haben, wenn das Gericht erhebliche Zweifel an der Entscheidung des Jobcenters hat und Sie die Eilbedürftigkeit des Antrags glaubhaft gemacht haben. Die Hürden eines Eilverfahrens sind hoch. Es soll das Hauptsacheverfahren nicht vorwegnehmen.

Eine sorgfältige Prüfung vor Einleitung des Verfahrens ist daher erforderlich.

Fristen

Für die Berechnung der oben an mehreren Stellen erwähnten Fristen ist es erforderlich, dass Sie sich den Zugang der Bescheide notieren. Denn dieser ist maßgeblich für die Berechnung der Fristen.