Gesetzliche Unfallversicherung: Unfall bei Schulprojekt außerhalb der Schule

Sozialleistungsbetrug und ALG II

Unfall bei Schulprojekt außerhalb der Schule

Das Bundessozialgericht hat am 23.01.2018 entschieden, dass Schüler bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten, die außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss stattfinden, unfallversichert sind.

Der Sachverhalt

Der Kläger, ein zum Unfallzeitpunkt 15 Jahre alter Realschüler, stürzte im Rahmen einer Projektarbeit und verletzte sich schwer. Seit dem Unfall ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Der Schüler sollte im Musikunterricht zusammen mit Mitschülern einen Videoclip erstellen. Da die Gruppe mit der Arbeit im Unterricht nicht fertig wurde, trafen sie sich zu den Dreharbeiten mit Billigung der Lehrerin bei einem Mitschüler zu Hause. Während der Dreharbeiten gerieten die Schüler in Streit und der klagende Schüler wurde auf dem Heimweg von einem seiner Mitschüler erheblich verletzt.

Die Unfallversicherung lehnte Ansprüche des klagenden Schülers ab und war der Meinung, es habe sich bei den Dreharbeiten um Hausaufgaben gehandelt, die grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Eltern fielen.

So entschied das Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 8/16 R) gab dem heute 20-jährigen Kläger Recht. Es hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei der Teilnahme an der Projektarbeit, die nicht in der Schule stattfand, um eine Teilnahme an einer „unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahme“ handelte. Diese Voraussetzung bejahte das Bundessozialgericht. Es hat ausgeführt, dass kein Versicherungsschutz bestünde, wenn Schüler ihre Hausaufgaben im Selbststudium zu Hause erledigten. Vorliegend sei dies aber gerade nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe die Lehrerin eine Schülergruppen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zusammengestellt und mit einer Aufgabe betraut, die die Gruppe außerhalb der Schule selbstorganisiert lösen sollte. Damit setze sich der Schulbesuch in der Gruppe fort, ausnahmsweise an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Gruppe zur Durchführung der Projektarbeit trifft. Damit war der sich anschließende Heimweg ebenfalls versichert, und der Schüler hat einen von der Wegeunfallversicherung erfassten Schülerunfall erlitten.

Hintergrund

Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zahlreiche Leistungen, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bei weitem übersteigen. Dazu gehören unter anderem folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung
  • Berufsfördernde Leistungen wie Fortbildungen, Umschulungen etc.
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Geldleistungen während der Heilbehandlung (Verletztengeld)
  • Abfindungen
  • Renten an Versicherte
  • Leistungen an Hinterbliebene