Ihre Rechtsanwältin für das Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler. Kündigung

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Bei meiner täglichen Arbeit erlebe ich oft, dass Mandanten denken, der Arbeitgeber bräuchte immer einen Kündigungsgrund. Dies trifft aber nicht zu. Mal abgesehen von der fristlosen Kündigung braucht der Arbeitgeber nur dann einen Kündigungsgrund, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. 1. Voraussetzungen a) Geschützter Personenkreis Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen nur Arbeitnehmer. […]