Ihre Rechtsanwältin für das Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler. Kündigung

Lohnklage

Lohnklage Eine Lohnklage kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, er sich also im Zahlungsverzug befindet. Wo ist die Lohnklage zu erheben? Die Lohnklage ist bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Dies kann der Ort sein, an dem Sie Ihre Arbeitsleistung zu erbringen haben oder wo sich der Firmensitz Ihres Arbeitsgebers […]