Der Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem Arbeitgeber für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird.
Er regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er kann auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden, auch wenn Sie davon nichts wissen.
Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen. Es handelt sich dabei um Fristen, die regeln, bis wann Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens geltend gemacht werden müssen. Wurde die Frist versäumt, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden (lesen Sie hierzu auch: https://ihr-recht-saar.de/arbeitsrecht/ausschlussfristen-im-arbeitsrecht/).
Es ist daher für Sie wichtig, egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ob ein Tarifvertrag auch für Sie gilt.
Was ist in einem Tarifvertrag geregelt?
Tarifverträge können beispielsweise regeln:
- Lohnhöhe und Gratifikationen
- Urlaub und Urlaubsgeld
- Arbeitszeiten
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Kündigungsfristen
- Ausschlussfristen u.s.w.
Welche Tarifverträge gibt es?
Inhaltlich unterscheidet man zwischen Lohn- und Gehaltstarifverträgen, Manteltarifverträgen und Rahmentarifverträgen.
Lohn- und Gehaltstarifverträge regeln den Lohn und das Gehalt. Sie haben meist eine kurze Laufzeit von einem Jahr.
Rahmentarifverträge haben hingegen meist eine längere Laufzeit. Sie regeln zumeist Beschreibungen von Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmalen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen und die Kriterien der jeweiligen Einstufung.
Manteltarifverträge werden langfristig abgeschlossen. Sie regeln grundsätzliche Vereinbarungen zu konkreten Arbeitsbedingungen, wie Probezeit, Kündigungsfristen, Wochenarbeitszeiten, Regelungen zur Schichtarbeit u.ä.
Räumlich unterscheidet man zwischen Verbands- oder Flächentarifverträgen und Firmentarifverträgen.
Die Verbands- oder Flächentarifverträge werden vom Arbeitgeberverband abgeschlossen. An sie sind alle Betriebe gebunden, deren Inhaber Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind.
Im Gegensatz dazu schließt beim Firmentarifvertrag ein einzelner Arbeitgeber den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ab. Der Tarifvertrag gilt dann nur für den Betrieb des Arbeitgebers.
Wann sind Tarifverträge auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar?
Tarifverträge können über drei Wege auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
- Kraft Tarifwirkung: Sie gehören als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft an, die mit Ihrem Arbeitgeber oder mit einem Arbeitgeberverband, dem Ihr Arbeitgeber angehört, einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.
- Kraft Arbeitsvertrag: In Ihrem Arbeitsvertrag kann zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart worden sein, dass ein bestimmter Tarifvertrag gelten soll. In dem Fall ist es also nicht erforderlich, dass Sie einer Gewerkschaft angehören oder Ihr Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband.
- Kraft Allgemeinverbindlichkeit: Ein Tarifvertrag kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es in bestimmten Branchen erforderlich ist, einheitliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, um Arbeitnehmer zu schützen. Auch dann ist es nicht erforderlich, dass Sie einer Gewerkschaft angehören oder Ihr Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört oder Ihr Arbeitgeber selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Wie können Sie feststellen, ob ein Tarifvertrag für Sie gilt?
Zunächst können Sie überprüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung enthält, wonach ein Tarifvertrag gelten soll. Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, können Sie dort nachfragen. Ihr Arbeitgeber ist zudem verpflichtet Ihnen hierüber Auskunft zu erteilen.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie ein Verzeichnis der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge einsehen(https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/tarifvertraege.html).