Ihre Rechtsanwältin für das Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler. Kündigung

Überstunden

Arbeitsverträge enthalten oft Regelungen, wonach Überstunden nicht zusätzlich vergütet werden, sondern mit der Bruttovergütung abgegolten sind. Diese Regelungen sind in der Regel unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.